Haus- und Eislaufordnung der Veranstaltungsflächen und Eisbahn
der Bill Veranstaltungslogistik GmbH für die Veranstaltung „Butzbach On Ice“ in 35510 Butzbach
in der Zeit vom 27.11.2009 bis 10.01.2010
I Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck der Haus- und Eislaufordnung
- Die Haus- und Eislaufordnung gilt für folgende temporäre Einrichtung der Firma Bill Veranstaltungslogistik GmbH (im Folgenden „BV“ genannt). Zelt-Veranstaltungsflächen und Kunsteisbahn der Aktion „Butzbach on Ice“ (im Folgenden „BOI“ genannt).
- Die Haus- und Eislaufordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit allen Bereichen der unter § 1 Abs. 1 genannten Einrichtungen der „BV“
§ 2 Verbindlichkeit der Haus- und Eislaufordnung
- Die Haus- und Eislaufordnung der „BV“ ist für alle Veranstaltungs- und Eisbahngäste verbindlich.
- Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Veranstaltungs- und Eisbahngast die Haus- und Eislaufordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.
- Das Personal oder weitere Beauftragte der „BV“ üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personal oder weiterer Beauftragter der „BV“ ist Folge zu leisten. Eisbahngäste, die gegen die Haus- und Eislaufordnung verstoßen, können der „BOI“ verwiesen werden. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäftsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden. Das Eintrittsgeld wird in diesen Fällen nicht erstattet.
- Bei der Benutzung der unter § 1 Abs. 1 genannten Einrichtung der „BV“ durch Vereine und Schulen oder andere geschlossene Gruppen sind deren Leiter für die Einhaltung der Haus- und Eislaufordnung mitverantwortlich.
- Bei Verlassen der „BOI“ ist die Eintrittskarte/Eislaufbändchen aufzubewahren und bei Widereintritt unaufgefordert vorzuzeigen. Der Verlust der Eintrittskarte/Eislaufbändchen kann in diesem Fall nicht berücksichtigt werden.
- Die Weitergabe von Eintrittskarten/Eislaufbändchen ist nicht gestattet. Bei Verstoß behält sich die „Bill“ rechtliche Schritte vor.
§ 3 Veranstaltungs- und Eisbahngäste
- Der Besuch der unter § 1 Abs. 1 genannten Einrichtung der „BV“ steht grundsätzlich jeder Person frei.
- Jeder Veranstaltungs- und Eisbahngast muss im Besitz einer gültigen Zutrittsberechtigung sein.
- Kinder unter 6 Jahren bedürfen der Begleitung einer geeigneten Aufsichtsperson.
- Personen, die sich wegen körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung nicht sicher bewegen können oder sich sogar gefährden, ist die Benutzung der unter § 1 Abs. 1. Genannten Einrichtung der „BV“ nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
- Der Zutritt ist unter anderem Personen nicht gestattet.
- Die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
- Die Tiere mit sich führen,
- Die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder offene Wunden haben,
- Die die Eisbahn zu gewerblichen oder sonstigen Zwecken nutzen wollen.
- Jeder Eisbahngast muss auf das auf Eisbahnen bestehende erhöhte Unfallrisiko beachten, dass z.B. durch eis- und tauwasserbelastete Bodenflächen entsteht. Deshalb ist auf- und im Randbereich der Eisbahn besondere Vorsicht geboten. Rutschfeste Schuhe außerhalb der Eisbahn sind empfehlenswert.
§ 4 Öffnungszeiten, Angebote und Preise
- Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang/Internet (www.butzbach-on-ice.de) bekannt gegeben und sind Bestandteile der Haus- und Eislaufordnung.
- Bei Einschränkungen der Nutzung einzelner Betriebsteile oder einzelner Angebote besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung.
- Erworbene Zutrittsberechtigungen werden nicht erstattet.
- Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
§ 5 Verhaltensregeln
- Die Veranstaltungs- und Eisbahngäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.
- Nicht durch Gummiauflagengeschützte Fußbodenbereiche dürfen mit Schlittschuhen nicht betreten werden.
- Den Veranstaltungs- und Eisbahngästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte oder andere Medien zu benutzen.
- Fotografieren und Filmen fremder Personen ist ohne deren Einwilligung rechtlich nicht gestattet.
- Die Benutzung von Sport – und Spielgeräten ist auf der Gesamtfläche der „BOI“ nicht erlaubt.
- Der Verzehr von Speisen und Getränken ist auf der Eisfläche nicht erlaubt.
- Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist auf der Gesamtfläche der „BOI“ nicht erlaubt.
- Rauchen ist auf der Gesamtfläche der „BOI“ nicht erlaubt.
- Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben und werden den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend behandelt.
II Bestimmungen für die Nutzung der Eisbahn und Veranstaltungsflächen
§ 6 Zweck und Nutzung der Eisbahn
Die Eislauffläche der unter § 1 Abs. 1 genannten Einrichtung der „BV“ dient der Gesundheitsförderung, dem
Bewegungstraining, der Abwechslung und Erholung der Eisbahngäste.
§ 7 Verhalten auf der Eisfläche
- Die Nutzung der Eisfläche verlangt besondere Rücksichtnahme auf deren Eisbahngäste.
- Die Eisfläche ist nur mit Schlittschuhen zu betreten.
- Übertriebenes schnelllaufen, ketten- und Hakenlaufen ist nicht erlaubt.
- Auf der Eisfläche ist eine einheitliche Laufrichtung zu beachten. Die Laufrichtung wird von Bill-Veranstaltungslogistik GmbH vorgegeben.
- Auf der Band dürfen keine Gegenstände abgelegt werden. Die Bande ist kein Sitzplatz.
- Das Tragen von Handschuhen ist Pflicht.
- Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
III Haftungsbestimmungen
§ 8 Haftung im Schadensfall
- Die Gäste benutzen die unter § 1 Abs. 1 genannten Veranstaltungs- und Eisbahnfläche der „BV“ auf eigene Gefahr. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften – außer für Schäden aus der Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf Einstellplätzen der Eisbahn abgestellten Fahrzeuge. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
- Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte.
- Bei Verlust von Leihsachen wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt. Die jeweiligen Beträge sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt.
IV Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§ 9 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bill Veranstaltungslogistik GmbH für den Verkauf von
Eintrittskarten, Speisen, Getränken und sonstigen Verkaufsartikeln in der jeweils gültigen Fassung.
Fassung: Oktober 2009
gez. Die Geschäftsleitung der Bill Veranstaltungslogistik GmbH
Wetzlar-Naunheim
Bill Veranstaltungslogistik GmbH